Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bewachungsgewerbe, beantragen


Kurzinformationen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Beschreibung

Unter dem Begriff der Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz von Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit eines Menschen (z.B. durch Beaufsichtigung oder Kontrollen). Bloße Sicherheitseinrichtungen technischer Art stellen keine Obhutstätigkeit dar.

Die Erlaubnis zur Bewachung kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer eigenen Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Nachweis über die vorgeschriebene Unterrichtung
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
  • Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister (bei jur. Personen)

Gebühren

128,00 EUR - 1.279,00 EUR
Gemäß Tarifstelle 2.2.4.1 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWEGebO)


Ansprechpartner

Herr Friese
Telefon (033361) 64635
Telefax (033361) 64645


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Sprechzeiten

Dienstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Donnerstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Klicken Sie hier)

 

 

 
Schriftgrösse
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
Besucher
142810