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Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen


Kurzinformationen

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.


Beschreibung

Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person und Weiterleitung des Antrages an das betreffende Register.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen. Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Fristen

  • 2 - 3 Wochen Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof
  • Eilbedürftige Auskünfte weniger als eine Woche

Gebühren

Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.

Sprechzeiten

Dienstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Donnerstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Klicken Sie hier)

 

 

 
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