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Kinderreisepass, Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten


Kurzinformationen

Zur Antragstellung sind die Reisepässe bzw. Personalausweise der Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Unterschriften müssen mit denen der vorgelegten Ausweispapiere übereinstimmen. Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteiles erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen. Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestallungskunde ist itzubringen.


Beschreibung

Wozu wird die Zustimmung erklärt?

  • Ausstellung eines Kinderreisepasses / Reisepasses
  • Änderung des Kinderreisepasses / Reisepasses
  • Vorzeitige Ausstellung eines Personalausweises
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer im Kinderreisepass

Notwendige Unterlagen

  • Der alte Kinderausweis, bzw. Kinderreisepass (soweit vorhanden).
  • Unabhängig vom Alter, ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) gemäß den Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel.
  • Die Geburtsurkunde des Kindes.
  • Bei nur einem Erziehungsberechtigten muss der Sorgerechtsbeschluss, bzw. eine Negativbescheinigung (erhältlich beim zuständigen Jugendamt des Geburtsortes) vorgelegt werden.
  • Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen den (Kinder)Reisepass-Antrag eigenhändig im Rathaus/Bürgerbüro unterschreiben.
  • Für Kinder ab 6 Jahren ist bei Reisepass-Antrag die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig
Sprechzeiten

Dienstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Donnerstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Klicken Sie hier)

 

 

 
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