Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

bei schriftlicher Beantragung:


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 5,00 €
  • gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen
  •     (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale 

        Angelegenheiten)