Wohngeld


Kurzinformationen

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.

 

Der Antrag steht nicht als download zur Verfügung, sondern kann im Amt Joachimsthal (Schorfheide) abgeholt werden. Der Antrag sowie die dazu notwendigen Unterlagen sind bei der Wohngeldstelle des Landkreises Barnim zur weiteren Bearbeitung einzureichen.