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Tag der Wahl 22.09.2024
Informationssammlung zum Thema Landtagswahlen
Infroamtionssammlung zum Thema Wahlhelfer
Übersicht Wahllokale
Joachimsthal:
Aula der Georg-Büchner-Schule
Brunoldstr. 15b, 16247 Joachimsthal
(nicht Barrierefrei)
Sitzungssaal des Amt Joachimsthal
Joachimsplatz 1, 16247 Joachimsthal
(nicht Barrierefrei)
ProSeniore
Glambecker Str. 13a, 16247 Joachimsthal
(Barrierefrei)
Friedrichswalde:
Dorfgemeinschaftshaus
Dorfstraße 119, 16247 Friedrichswalde
(Barrierefrei)
Althüttendorf:
Dorfgemeinschaftshaus
zu den Ihlowbergen 1A, 16247 Althüttendorf
(nicht Barrierefrei)
Groß-Ziethen:
Kita Knirpsenranch
Kirchstraße 16, 16247 Groß-Ziethen
(Barrierefrei)
Klein Ziethen:
Dorfgemeinschaftshaus
Dorfstr. 6 16247 Klein Ziethen
(nicht Barrierefrei)
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl des Europaparlament vom 09.06.2024 erhalten Sie über folgenden Aufruf:
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl des Kreistag vom 09.06.2024 erhalten Sie über folgenden Aufruf:
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung vom 09.06.2024 erhalten Sie über folgenden Aufrufe:
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl der Bürgermeister vom 09.06.2024 erhalten Sie über folgenden Aufrufe:
Termine Wahlhelferschulungen:
03.06.2024 16:00 Uhr bis 16:50 Uhr
- Groß Ziethen und Klein Ziethen
03.06.2024 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr
- Althüttendorf und Friedrichswalde
05.06.2024 16:00 Uhr bis 16:50 Uhr
Briefwahllokale Joachimsthal
05.06.2024 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Joachimsthal Aula, Sitzungssaal und Pro Seniore
Weitere Informationen erhalten Sie unter: 033361 646 22 bzw 033361 646 48 oder per E-Mail an
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Joachimsthal:
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(nicht Barrierefrei)
Sitzungssaal des Amt Joachimsthal
Joachimsplatz 1, 16247 Joachimsthal
(nicht Barrierefrei)
ProSeniore
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(Barrierefrei)
Friedrichswalde:
Dorfgemeinschaftshaus
Dorfstraße 119, 16247 Friedrichswalde
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Althüttendorf:
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zu den Ihlowbergen 1A, 16247 Althüttendorf
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Groß-Ziethen:
Kita Knirpsenranch
Kirchstraße 16, 16247 Groß-Ziethen
(Barrierefrei)
Klein Ziethen:
Dorfgemeinschaftshaus
Dorfstr. 6 16247 Klein Ziethen
(nicht Barrierefrei)
Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde gemäß § 42 BbgKWahlV für die Wahl zum europäischen Parlament und die Kommunalwahlen am 09.06.2024
Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr.
Der Wahlbezirk und das Wahllokal, in dem die wahlberechtigten Personen wählen können, sind in den Wahlbenachrichtigungen, die bis zum 19.05.2024 versandt werden, angegeben.
Jede wahlberechtigte Person hat bei der Wahl der Vertretung drei Stimmen, bei der Wahl des Bürgermeisters oder Ortsvorstehers eine Stimme.
Für die Wahl des Kreistages hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Für die Wahl zum Europäischen Parlament hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge.
Bei der Wahl der Vertretung muss der Wähler die Bewerber, denen er seine Stimmen geben will, durch Ankreuzen zweifelsfrei kennzeichnen. Er kann
a) einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben
b) seine Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages
geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein
c) seine Stimmen Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben.
Bei der Wahl des Bürgermeisters oder Ortsvorstehers muss der Wähler den Bewerber, dem er seine Stimme geben will, durch Ankreuzen eindeutig kennzeichnen. Ist für die Wahl nur ein Bewerber zugelassen, hat der Wähler sein Wahlrecht in der Weise auszuüben, dass er in einem der bei den Worten „Ja“ oder „Nein“ befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt.
Bei der Wahl zum europäischen Parlament gibt der Wähler seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.
Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme oder Stimmen nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben.
Die wahlberechtigte Person, die einen Wahlschein besitzt, kann
a) bei der Wahl der Vertretung in einem Wahlgebiet mit mehreren Wahlkreisen an der Wahl im Wahlkreis, für den der Wahlschein gilt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen
b) bei der Wahl der Vertretung in einem Wahlgebiet mit einem Wahlkreis oder bei der Wahl des Bürgermeisters oder Ortsvorstehers an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen
c) im Falle verbundener Gemeindewahlen (Wahlen der Vertretung und des Bürgermeisters) in einem Wahlgebiet mit mehreren Wahlkreisen an den Wahlen, für die der Wahlschein gilt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen
d) im Falle verbundener Gemeinde- und Ortsteilwahlen an den Wahlen, für die der Wahlschein gilt, durch Stimmabgabe in einem der Wahlbezirke, die zu dem Wahlkreis für die Wahl zur Vertretung der Gemeinde und zu dem Ortsteil gehören oder durch Briefwahl teilnehmen
e) im Falle verbundener Kreis- und Gemeinde- oder Ortsteilwahlen an den Wahlen, für die der Wahlschein gilt, durch Stimmabgabe in einem der Wahlbezirke, die zu dem Wahlkreis für die zur Wahl zur Vertretung der Gemeinde und zu dem Wahlkreis für die Kreistagswahl sowie, wenn der Wahlschein auch für eine Ortsteilwahl gilt, zu dem Ortsteil gehören oder durch Briefwahl teilnehmen
f) bei der Wahl zum Europäischen Parlament an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem /der der Wahlschein ausgestellt ist durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.
Die Briefwahl wird wie folgt ausgeübt:
a) die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel – finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist
b) sie legt den oder die Stimmzettel in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen
c) sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
d) sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in dem amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen
e) sie übersendet den Wahlbrief an die zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Bei verbundenen Gemeindewahlen (Vertretung, Bürgermeister, Ortsvorsteher) benutzt die wahlberechtigte Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.
Für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kreistagswahl werden jeweils gesonderte Briefwahlunterlagen ausgehändigt.
Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen. Die Hilfsperson hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so soll sie die Gelegenheit haben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Der Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.
Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.
Trettin, Wahlleiter
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen gemäß § 18 BbgKWahlV für die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahl am 09.06.2024
Das Wählerverzeichnis für das Wahlgebiet Amt Joachimsthal (Schorfheide) wird in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18 Uhr |
Mittwoch | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
im Einwohnermeldeamt, Joachimsplatz 1–3, 16247 Joachimsthal für alle wahlberechtigten Personen zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, die Richtigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen sowie das Wählerverzeichnis einzusehen.
2. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Auf Antrag kann in das Wählerverzeichnis eingetragen werden:
a) eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebietes liegt, wird am Ort der Nebenwohnung auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat
b) eine wahlberechtigte Person, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhält
c) ein wahlberechtigte Unionsbürger, der nicht der Meldepflicht unterliegt.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens zum 28.04.2024 bei der zuständigen Wahlbehörde zu stellen.
Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat.
Eine wahlberechtigte Person, die am Ort der Nebenwohnung ihren ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat und sich hier um einen Sitz in der Vertretung, das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder das Amt des Ortsvorstehers bewirbt, war verpflichtet, den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bereits vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge, 04.04.2024, 12 Uhr, zu stellen.
3. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, bei der Wahlbehörde einzulegen.
Der Einspruch kann die Aufnahme einer neuen Eintragung oder Streichung oder Berichtigung einer vorhandenen Eintragung zum Gegenstand haben. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
4. Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen
Spätestens am 19.05.2024 benachrichtigt die Wahlbehörde jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Eine wahlberechtigte Person, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen wird, erhält unverzüglich nach ihrer Eintragung die Wahlbenachrichtigung.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines.
5. Wahlscheinanträge
Eine wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn
1. sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist oder Einspruchsfrist versäumt hat
2. ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist
oder Einspruchsfrist entstanden ist
3. ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die
Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich bei der Wahlbehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt (außer bei Antragstellung für eine andere Person) auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Eine behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.
Wahlscheine können bis zum 07.06.2024, 18 Uhr, beantragt werden.
In den Fällen des unter Punkt 5 1. bis 3. genannten Gründen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
6. Erteilung von Wahlscheinen
Ergibt sich aus dem Antrag nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so sind dem Wahlschein beizufügen:
1. ein amtlicher Stimmzettel
2. ein amtlicher Stimmzettelumschlag
3. ein amtlicher Wahlbriefumschlag
4. ein Merkblatt zur Briefwahl mit Datenschutzhinweisen auf der Rückseite.
Die wahlberechtigte Person kann diese Unterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15 Uhr, abholen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden der wahlberechtigten Person an ihre Wohnanschrift übersandt
oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift
oder die Abholung der Briefwahlunterlagen ergibt.
Einer wahlberechtigten Person, die für die Wahl des Bürgermeisters oder Ortsvorstehers einen Wahlschein erhalten hat, ist für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein auszustellen, es sei denn, aus ihrem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahllokal wählen will. Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten für diese gleichfalls von Amtswegen einen Wahlschein.
Die wahlberechtigte Person erhält für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel, einen Wahlschein, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag; bei verbundenen Gemeindewahlen erhält die wahlberechtigte Person für sämtliche Gemeindewahlen nur einen Wahlschein, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein oder Stimmzettel nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Wahltag, 15 Uhr, ein neuer Wahlschein oder Stimmzettel ausgegeben werden.
Bei der Briefwahl sind die Wahlbriefe so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen.
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert.
Trettin, Wahlleiter
Bekanntmachung der zugelassenen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschläge im Amt Joachimsthal (Schorfheide) für die Kommunalwahl am 09.06.2024 gemäß § 38 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und § 40 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Althüttendorf: Gemeindevertretung
Wählergruppe Heimatverein Althüttendorf
Name: Matteit, Thilo
Geburtsjahr: 1969
Beruf: Elektrokonstrukteur
Wohnort: Althüttendorf
Name: Hinz, Mandy
Geburtsjahr: 1978
Beruf: Medizinische Fachangestellte
Wohnort: Althüttendorf
Name: Schimmelpfennig, Markus
Geburtsjahr: 1980
Beruf: Baumaschinist
Wohnort: Althüttendorf
Name: Mals, Olaf
Geburtsjahr: 1962
Beruf: IT Manager
Wohnort: Althüttendorf
Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr Althüttendorf (FFA)
Name: Kornack, Wilfried
Geburtsjahr: 1954
Beruf: Landwirt
Wohnort: Althüttendorf
Name: Minks, Lars
Geburtsjahr: 1975
Beruf: Fliesenlegermeister
Wohnort: Althüttendorf
Name: Wolgast, Matthias
Geburtsjahr: 1972
Beruf: Tischler
Wohnort: Althüttendorf
Name: Kornack, Mandy
Geburtsjahr: 1975
Beruf: Versicherungsfachfrau
Wohnort: Althüttendorf
Einzelwahlvorschlag Pieper
Name: Pieper, Marion
Geburtsjahr: 1987
Beruf: Vermessungsingenieurin
Wohnort: Althüttendorf
Einzelwahlvorschlag Gaedeke
Name: Gaedeke, Volker
Geburtsjahr: 1967
Beruf: Dachdecker
Wohnort: Althüttendorf
Einzelwahlvorschlag Schlesinger
Name: Schlesinger, Matthias
Geburtsjahr: 1968
Beruf: Veranstaltungsmanager
Wohnort: Althüttendorf
Althüttendorf: Bürgermeister
Einzelwahlvorschlag Kornack
Name: Kornack, Wilfried
Geburtsjahr: 1954
Beruf: Landwirt
Wohnort: Althüttendorf
Althüttendorf, Ortsteil Neugrimnitz: Ortsvorsteher
Einzelwahlvorschlag Kornack
Name: Kornack, Wilfried
Geburtsjahr: 1954
Beruf: Landwirt
Wohnort: Althüttendorf
Friedrichswalde: Gemeindevertretung
Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD)
Name: Brehme, Ferdinand
Geburtsjahr: 2003
Beruf: Student
Wohnort: Friedrichswalde
Name: Voigt, Andreas
Geburtsjahr: 1953
Beruf: Regisseur
Wohnort: Friedrichswalde
Name: Brehme, Julia
Geburtsjahr: 1981
Beruf: Lehrerin
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Heller
Name: Heller, Theresa
Geburtsjahr: 1990
Beruf: eLearning Managerin
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Jaensch
Name: Jaensch, Mario
Geburtsjahr: 1979
Beruf: Landwirt
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Dr. Schädler
Name: Dr. Schädler, Judith
Geburtsjahr: 1976
Beruf: Volljuristin
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Winkelmann
Name: Winkelmann, Lucas
Geburtsjahr: 2005
Beruf: Lehrling
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Weiß
Name: Weiß, Hans-Dieter
Geburtsjahr: 1959
Beruf: Rentner
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Westphal
Name: Westphal, Peter
Geburtsjahr: 1962
Beruf: Malermeister
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Seidowski
Name: Seidowski, Georg-Rainer
Geburtsjahr: 1950
Beruf: Rentner
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Schulz
Name: Schulz, Karsten Wolfhard
Geburtsjahr: 1959
Beruf: Finanzberater
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Hakenbeck
Name: Hakenbeck, Thomas
Geburtsjahr: 1976
Beruf: Gemeindearbeiter
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Schwieger
Name: Schwieger, Luisa
Geburtsjahr: 1997
Beruf: Sekretärin
Wohnort: Friedrichswalde
Einzelwahlvorschlag Senften
Name: Senften, Jutta
Geburtsjahr: 1959
Beruf: Rentnerin
Wohnort: Friedrichswalde
Friedrichswalde: Bürgermeister
Einzelwahlvorschlag Ströbele
Name: Ströbele, Sven
Geburtsjahr: 1976
Beruf: Polizeibeamter
Wohnort: Friedrichswalde
Joachimsthal: Stadtverordnetenversammlung
DIE LINKE (DIE LINKE)
Name: Loher, Andreas
Geburtsjahr: 1954
Beruf: Kundenberater
Wohnort: Joachimsthal
Freie Demokratische Partei (FDP)
Name: Ehm, Barbara
Geburtsjahr: 1961
Beruf: Ärztin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Höhr, Johannes
Geburtsjahr: 2003
Beruf: Fotograf
Wohnort: Joachimsthal
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Name: Knaak-Reichstein, René
Geburtsjahr: 1970
Beruf: Unternehmer
Wohnort: Joachimsthal
Name: Oeser, Jörg
Geburtsjahr: 1980
Beruf: Dipl.-Bauingenieur (FH)
Wohnort: Joachimsthal
Name: Pfeiffer, Bärbel
Geburtsjahr: 1960
Beruf: Lehrerin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Bloedorn, Heinz
Geburtsjahr: 1955
Beruf: Landwirt
Wohnort: Joachimsthal
Name: Hasse, Susan
Geburtsjahr: 1978
Beruf: Dipl.-Politikwissenschaftlerin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Schmidt, Mike
Geburtsjahr: 1979
Beruf: Unternehmer
Wohnort: Joachimsthal
Name: Plenzke, Brian
Geburtsjahr: 1990
Beruf: Garten- und Landschaftsbau
Wohnort: Joachimsthal
Name: Lukat, Silke
Geburtsjahr: 1968
Beruf: Erzieherin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Lukat, Dirk
Geburtsjahr: 1963
Beruf: Standesbeamter
Wohnort: Joachimsthal
Name: Kremer, Tobias
Geburtsjahr: 1983
Beruf: Dipl.-Wirtschaftsing. (FH)
Wohnort: Joachimsthal
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Name: Liebscher, Jörg
Geburtsjahr: 1969
Beruf: Lehrer
Wohnort: Joachimsthal
Name: Hahn, Ulrike
Geburtsjahr: 1951
Beruf: Rentnerin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Pester, Oliver
Geburtsjahr: 1971
Beruf: Dipl.-Verwaltungswirt
Wohnort: Joachimsthal
Name: Lüderitz, Harald
Geburtsjahr: 1944
Beruf: Dipl.-Ingenieur
Wohnort: Joachimsthal
Wählergemeinschaft PRO Joachimsthal
Name: Masuch, Jörg
Geburtsjahr: 1959
Beruf: Betriebsleiter
Wohnort: Joachimsthal
Name: Dr. Gey, Egbert
Geburtsjahr: 1957
Beruf: Tierarzt
Wohnort: Joachimsthal
Name: Tézsla, André
Geburtsjahr: 1972
Beruf: Angestellter
Wohnort: Joachimsthal
Name: Dittert, Marco
Geburtsjahr: 1981
Beruf: Bauingenieur
Wohnort: Joachimsthal
Name: Gey, Robert
Geburtsjahr: 1985
Beruf: Tierarzt
Wohnort: Joachimsthal
Name: Heise, Christian
Geburtsjahr: 1979
Beruf: Dipl.-Ing. Versorgung s-&Energietechnik
Wohnort: Joachimsthal
Listenvereinigung BVB Freie Wähler Joachimsthal
Name: Rowold, Hans-Joachim
Geburtsjahr: 1949
Beruf: Gleisbaumaschinist
Wohnort: Joachimsthal
Name: Stingl, Christel
Geburtsjahr: 1949
Beruf: Lehrerin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Rowold, Karla Annemarie
Geburtsjahr: 1951
Beruf: Rentnerin
Wohnort: Joachimsthal
Alternative für Deutschland (AfD)
Name: Hachenberg, Tina
Geburtsjahr: 1985
Beruf: Pflegedienstleitung
Wohnort: Joachimsthal
Name: Pohl, Kerstin
Geburtsjahr: 1967
Beruf: EU- Rentnerin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Smal, Annika
Geburtsjahr: 1992
Beruf: Altenpflegehelferin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Tabert, Jens
Geburtsjahr: 1963
Beruf: Industriemeister
Wohnort: Joachimsthal
Wählergruppe Parteiunabhängige Bürger Joachimsthal (PUB)
Name: Glöck, Ivonne
Geburtsjahr: 1976
Beruf: Floristin
Wohnort: Joachimsthal
Name: Köhn, Robert
Geburtsjahr: 1982
Beruf: Vertriebsmitarbeiter
Wohnort: Joachimsthal
Name: Hauke, Tabea
Geburtsjahr: 1970
Beruf: Sozialpädagogische Fachkraft
Wohnort: Joachimsthal
Name: Forbrich, Christian
Geburtsjahr: 1980
Beruf: Verkäufer
Wohnort: Joachimsthal
Einzelwahlvorschlag Machel
Name: Machel, Hanna
Geburtsjahr: 1989
Beruf: Studentin
Wohnort: Joachimsthal
Joachimsthal: Bürgermeister
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Name: Knaak-Reichstein, René
Geburtsjahr: 1970
Beruf: Unternehmer
Wohnort: Joachimsthal
Ziethen: Gemeindevertretung
Wählergemeinschaft Klein Ziethen
Name: Paal, Kerstin
Geburtsjahr: 1971
Beruf: Tierärztin
Wohnort: Ziethen
Name: Ohnesorg, Nadine
Geburtsjahr: 1974
Beruf: Gärtnerin
Wohnort: Ziethen
Name: Luthardt, Michael
Geburtsjahr: 1957
Beruf: Rentner
Wohnort: Ziethen
Name: Bensmann, Susanne
Geburtsjahr: 1964
Beruf: Arzt/Diagnostikerin
Wohnort: Ziethen
Name: Remmele, Mathias
Geburtsjahr: 1963
Beruf: Journalist
Wohnort: Ziethen
Einzelwahlvorschlag Stein
Name: Stein, Matthias
Geburtsjahr: 1978
Beruf: Maler
Wohnort: Ziethen
Einzelwahlvorschlag Wölk
Name: Wölk, Robin
Geburtsjahr: 1997
Beruf: KFZ Meister
Wohnort: Ziethen
Einzelwahlvorschlag Wüstner
Name: Wüstner, Nadine
Geburtsjahr: 1979
Beruf: IT-Beraterin
Wohnort: Ziethen
Einzelwahlvorschlag Gust
Name: Gust, Reiner
Geburtsjahr: 1971
Beruf: Kfz-Meister
Wohnort: Ziethen
Einzelwahlvorschlag Rouvel
Name: Rouvel, Dagmar
Geburtsjahr: 1971
Beruf: Betreuerin
Wohnort: Ziethen
Ziethen: Bürgermeister
Einzelwahlvorschlag Dupont
Name: Dupont, Michael
Geburtsjahr: 1961
Beruf: Heilerziehungspfleger
Wohnort: Ziethen
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