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Personalausweis, beantragen

Ansprechpartner


Meldeamt

Frau Mittelstädt
Telefon 033361 64615
Telefax 033361 6466615

Kurzinformationen

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.

Beschreibung

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt

Voraussetzungen für die Beantragung:

  • Erstantrag

    • Vollendung des 16. Lebensjahres

    • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Neubeantragung

    • Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises.

    • Namensänderung.

    • Verlust des Personalausweises.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Erstmalige Beantragung eines Personalausweises

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein biometrisches Lichtbild unter Vorlage des QR-Codes*

    • die Geburtsurkunde

    • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass

    • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde

       

  • Neubeantragung eines Personalausweises

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein biometrisches Lichtbild unter Vorlage des QR-Codes

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

    • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)

       

  • Vorläufiger Personalausweis

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein biometrisches Lichtbild unter Vorlage des QR-Codes

    • die Geburtsurkunde

    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

 

 

 

*Seit dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

  • Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud)

  • Erstellung durch in der Behörde betriebene Biometrie-Erfassungstechnik des Lichtbildes

Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate

Gebühren

Antragstellende Person unter 24 Jahre:  27,60 €

Antragstellende Person über 24 Jahre:   46,00 €

Vorläufiger Personalausweis:                  10,00 €

 

Sprechzeiten

Dienstag

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Klicken Sie hier)

 

 

 
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