Information für die Besucher des Amtes Joachimsthal (Schorfheide)
Sehr geehrte Besucher der Amtsverwaltung,
um Ihr Anliegen schnellstmöglich, zu Ihrer Zufriedenheit und ohne lange Wartezeiten für Sie zu bearbeiten ist der Besuch aller Ämter des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie daher in allen Fällen einen vorherigen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Die notwendigen Kontaktdaten der Ansprechpartner, finden Sie hier
Blomenkamp
Amtsdirektor
▼ Aktuelle Mitteilungen ▼
Am 14.08.2026 ist das Bauamt aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen nicht erreichbar.
Aktionswoche zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil älterer Menschen
Gefahren an der Haustür
Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
Benutzen Sie wenn möglich, eine Türsprechanlage!
Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis!
Lassen Sie nur Handwerker rein, welche Sie zuvor bestellt haben!
Gefahren am Telefon
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Legen Sie den Hörer auf, wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint!
Sprechen Sie am Telefon nicht über persönliche und finanzielle Verhältnisse!
Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen!
Die Polizei ruft Sie niemals mit der 110 an! Sie können jederzeit die 110 kontaktieren, wenn Sie sich unsicher sind!
Wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben!
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern!
Gefahren im Internet
Geben Sie so wenig wie möglich persönliche Daten von sich preis!
Halten Sie Ihre Software immer auf dem aktuellen Stand!
Installieren Sie ein Virenprogramm auf Ihrem Computer!
Achten Sie auf sichere Passwörter!
Wechseln Sie regelmäßig Ihre Passwörter!
Öffnen Sie nur E-Mail-Anhänge von Ihnen bekannten Absendern!
Geben Sie niemals Ihre PIN, TAN oder Kennwörter per Mail oder am Telefon weiter!
Grundsätzlich müssen Sie hellhörig werden, wenn es um IHR Geld geht!!!
Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen können Sie sich an Ihre Polizeiliche Prävention der Polizeiinspektion Barnim wenden!
Die Kollegen/innen stehen Ihnen auch gerne für eine umfassende Informationsveranstaltung in Ihrem Seniorenkreis o.ä. zur Verfügung.
Des Weiteren macht die Polizeiinspektion Barnim darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit zu einer persönlichen Beratung zum Thema Einbruchschutz besteht.
Kontaktieren Sie uns bitte!
Unsere Erreichbarkeiten:
Telefon: 03338 361 1080
Mail:
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DES LANDKREISES BARNIM
An alle Geflügelhalter im Landkreis Barnim
TIERSEUCHENALLGEMEINVERFÜGUNG
zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease-ND)
Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 29. April 2026 i. V. m. dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung vom 20. Dezember 2005 und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung vom 15. Oktober 2018 ordnet der Landkreis Barnim die nachfolgenden Maßnahmen an.
Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder
Tauben (insbesondere Taubenauflässe) sind verboten.Geflügelhalter mit einer Verlustrate in ihrem Bestand innerhalb von 24 Stunden
von:
• 3 % bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
• 1 % bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tiere oder
• einer auffälligen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme haben unverzüglich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde (VLÜA) telefonisch (Tel. 03334 214 1600) oder per E-Mail () darüber zu informieren.
Die sofortige Vollziehung der Punkte 1 und 2 wird angeordnet.
Diese Tierseuchenallgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft und gilt so lange, bis sie aufgehoben wird.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Recherche im Amtsarchiv derzeit nicht möglich
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Amt Joachimsthal (Schorfheide) wird sein Amtsarchiv, wie alle Kommunen im Landkreis Barnim, in das Kreisarchiv überführen. Was bedeutet das für Sie als historisch oder an der Region interessierte Person oder Ihre Projekte der Ahnen- oder Familienforschung?
Ab sofort ist eine Recherche im Archiv des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) nicht mehr möglich. Hausintern wird derzeit das Archivgut für die Übergabe an das Kreisarchiv vorbereitet und durchgeführt, was eine Recherche hier unmöglich macht. Diese Übergabe soll im 4. Quartal des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihnen dann das übergebene Archivgut des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) ausschließlich über das Kreisarchiv des Landkreises Barnim zur Verfügung gestellt. Die Kontaktdaten finden Sie auf folgender Internetseite https://kreisarchiv.barnim.de/ .
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Hauptamt
Ersatzflächen für zwei Container in Joachimsthal
Im Juni 2026 erfolgt die Umsetzung von zwei Glascontainern, da die notwenigen Abstandsflächen am bisherigen Standort nicht mehr eingehalten werden können.
Bisheriger Standort: Rettungswache (Zorndorfer Straße 1a, gegenüber Friedhof)
Neuer Standort: Bahnhofstr. (Nähe Bahnhof)
Weitere Glascontainer befinden sich wie gewohnt:
- auf dem Edeka-Parkplatz, (Templiner Straße)
- Angermünder Str. (Feriendorf Bungis)
- Glambecker Str. (rückseitig Siedlung)
- Seerandstr. (gegenüber Marina)
Katastrophenschutz-Leuchtturm in Joachimsthal
Freiwillige Helfer gesucht
Das Thema für die Vorsorge im Katstrophenfall wird immer aktueller. Insbesondere die Frage der Stromversorgung ist hier genauer zu beleuchten. Ohne Strom läuft einfach nichts. Auch das Land Brandenburg hat sich dieses Themas gewidmet und die Landkreise, welche im Land Brandenburg die verantwortlichen unteren Katastrophenschutzbehörden sind, mit Fördermitteln bei der Einrichtung von sogenannten Katastrophenschutzleuchttürmen unterstützt. Für das Amt Joachimsthal (Schorfheide) wurde der Katastrophenschutzleuchtturm in der Georg-Büchner-Schule in Joachimsthal eingerichtet.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Meldeformular Katastrophenschutz (hier klicken)
PRESSEINFORMATION:
BDG stellt zusätzliche Altkleidercontainer auf allen Recycling- und Wertstoffhöfen zur Verfügung
Mit Beginn des Jahres 2025 trat die EU-Verordnung zum Umgang mit Alttextilien in Kraft. Sie schreibt eine verpflichtende Sammlung von Alttextilien vor, um die Langlebigkeit der Rohstoffe zu fördern und diese in einem geschlossenen Kreislaufsystem zu halten. Der Wunsch nach einer Lösung ist groß, vor allem deshalb, weil seit Januar 2025 immer mehr Altkleidercontainer auf öffentlichen Stellplätzen verschwunden sind und weiterhin abgebaut werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Wohin mit den "alten Kleidern" von König Kunde, oder sollten die "neuen Kleider" vielleicht doch wieder qualitativ hochwertiger sein ?
Noch vor wenigen Jahren waren sie in vielen Straße in der Stadt und auf den Dörfern – die grünen, grauen oder gelben Metallkästen mit der Aufschrift „Ihre Kleiderspende hilft!“. Mittlerweile sind sie fast überall verschwunden, ganz still und leise. Die angestammten Sammelplätze bleiben leer.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.






















































