Sehr geehrte Besucher der Amtsverwaltung,
auf Grund der ab dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und dem Ziel, die zwischenmenschlichen Kontakte auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken, wird die Verwaltung des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) ab dem
21. Dezember 2020 bis einschließlich
22. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen!
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Wichtiger Hinweis: Notbetreuung für Kinder ab dem 04. Januar 2021
Ergänzung zur Notbetreuung der Jahrgangsstufen Klasse 1 bis 4 in der Grundschule Georg Büchner in Joachimsthal.
Nach Mitteilung des Landkreises Barnim entscheidet dieser nur über die Notbetreuung in den Horten. Die Notbetreuung in der Schulzeit, also am Vormittag, wird nicht vom Landkreis Barnim beschieden.
Diejenigen Eltern, welche durch den Landkreis Barnim eine Notbetreuung im Hort (Frühhort oder Späthort) bewilligt bekommen haben, können Ihre Kinder auch in die Notbetreuung der Grundschule geben!
Ist der Antrag auf Hortbetreuung durch den Landkreis Barnim abgelehnt worden, kann eine Betreuung des Kindes auch nicht in der Grundschule erfolgen!
Eine Kopie des Bewilligungsbescheides für die Notbetreuung ist im Sekretariat der Schule abzugeben oder vorab per E-Mail zu übersenden
( ).
D. Protzmann
Amtsdirektor
Notbetreuung für Kinder ab dem 04. Januar 2021
Sehr geehrte Eltern, im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona – Virus und der dazu erlassenen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ist zur Betreuung für die Kinder für die Zeit ab dem 04. Januar 2021 nachfolgendes geregelt worden.