Hauptwohnung, anmelden
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Kurzinformationen
Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in der Gemeinde nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.
Beschreibung
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen. Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten mit weniger als zweijähriger Dienstzeit und ähnliche Dienstverhältnisse, Aufenthalte in Beherbergungsstätten und Krankhäusern/Heimen sind gemäß Landesmeldegesetz gesonderte Regelungen zu beachten. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichtigen zu erfüllen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Wohnungsgeberbescheinigung ( zu Erhalten beim Vermieter der Wohnung)
Personalausweis und/oder Reisepass
alle Dokumente mitziehender Familienangehöriger
bei ausländischen Personen: der Pass
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine

















































033361 64615
033361 6466615



