Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Amts Joachimsthal (Schorfheide)
Der Amtsausschuss des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) hat am 22.02.2022 die erstmalige Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Amtsgebiet mit den Gemeinden Althüttendorf, Friedrichswalde und Ziethen sowie der Stadt Joachimsthal beschlossen. Der Beschluss wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 17.03.2022 bekanntgemacht.
Der Amtsausschuss des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) hat in der Sitzung am 14.05.2024 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung bzw. Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Juli 2024 gefasst. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Grundlage der frühzeitigen Beteiligung sind der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan in der Planfassung sowie der dazugehörigen Begründung vom Juli 2024.
Ziele und Zwecke der Planung:
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan und bildet die erste Stufe der Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der FNP ist den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Der FNP ist nicht parzellen- bzw. grundstücksscharf. Der Flächennutzungsplan stellt erstmals für das Amt Joachimsthal die vorhandene und die längerfristig beabsichtigte Art der Bodennutzung aller Flächen im Amtsgebiet dar, insbesondere Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, land- und forstwirtschaftliche Flächen. Der Planungszeitraum des Flächennutzungsplans beträgt in der Regel mindestens 10 bis etwa 15 Jahre. Der behördenverbindliche Flächennutzungsplan schafft selbst noch kein Baurecht und hat keine Verbindlichkeit bzw. Rechtswirksamkeit gegenüber dem Bürger.
Beteiligungsmöglichkeiten:
Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan des Amtes Joachimsthals (Planfassung) mit der Begründung können von der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 19.08.2024 bis einschließlich 19.09.2024 auf der Internetseite des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) abgerufen werden. Die Amtliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) vom 15.08.2024. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur Beteiligung stehen nachfolgend zum Download zu Verfügung
Unterlagen zum Herunterladen:
Alternativ können die Unterlagen im genannten Zeitraum in der Amtsverwaltung Joachimsthal (Schorfheide), Bauamt, Joachimsplatz 1 - 3, 16247 Joachimsthal während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Diese lauten wie folgt:
Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und
13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Termine zur Einsichtnahme können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden
(Tel.: 033361 – 64651).
Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) im genannten Zeitraum abgegeben werden. Diese sollen vorrangig elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse: beteiligung@amt-joachimsthal.de gerichtet eingereicht werden.
Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich an die Amtsverwaltung Joachimsthal, Bauamt, Joachimsplatz 1 - 3, 16247 Joachimsthal oder zur Niederschrift bei persönlicher Einsicht der Unterlagen eingereicht werden. Dort kann bei Bedarf und auf Anfrage über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Planung in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Blomenkamp
Amtsdirektor
Amt Joachimsthal (Schorfheide)
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