Hauptamt
Wohngeld
Kurzinformationen
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.
Der Antrag steht nicht als download zur Verfügung, sondern kann im Amt Joachimsthal (Schorfheide) abgeholt werden. Der Antrag sowie die dazu notwendigen Unterlagen sind bei der Wohngeldstelle des Landkreises Barnim zur weiteren Bearbeitung einzureichen.
Ansprechpartner
Frau Mattes
(033361) 64613
(033361) 6466613
Herr T. Schwarz
(033361) 64614
Ausfüllhinweise
Formulare
-
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
-
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
-
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
-
Verdienstbescheinigung
-
Weiterleistungs- / Erhöhungsantrag Wohngeld
-
Wohnflaechenberechnung
-
Wohngeldantrag / Mietzuschuss für Heimbewohner

































