Wohngeld
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Kurzinformationen
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.
Der Antrag steht nicht als download zur Verfügung, sondern kann im Amt Joachimsthal (Schorfheide) abgeholt werden. Der Antrag sowie die dazu notwendigen Unterlagen sind bei der Wohngeldstelle des Landkreises Barnim zur weiteren Bearbeitung einzureichen.
Ausfüllhinweise
iAnmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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Formulare
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033361 64613
Notwendige Unterlagen zum Antrag auf Wohngeld


