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Hundehaltung


Beschreibung

Was haben Sie als Hundehalter neben Ihrer steuerlichen Anmeldung des Hundes unbedingt zu beachten: 

Es ist zu prüfen, ob das Gewicht Ihres Hundes 20 kg oder mehr beträgt.  Weiterhin ist zu prüfen, ob die Widerristhöhe Ihres Hundes 40 cm oder mehr beträgt.

Ist mindestens ein Wert erreicht, besteht für Sie als Hundehalter die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gem. § 6 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV).

Das heißt für Sie als Hundehalter, dass Sie der örtlichen Ordnungsbehörde

1. die Hundehaltung unverzüglich anzuzeigen und 2. den Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen haben.

 Was heißt das nun konkret für Sie?

1. Ihr Hund ist dauerhaft auf Ihre Kosten mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. (Sprechen Sie hier bei Ihrem Tierarzt vor.)

2. Die Identität Ihres Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.

3. Im Einwohnermeldeamt des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) ist zudem ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 (5) Bundeszentralregistergesetz zu beantragen.

Die Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes beantwortet Ihnen Ihre Fragen zur Beantragung des Führungszeugnisses.  Erreichbarkeit:  033361 646-15

 


Rechtsgrundlagen

§ 6 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) vom 16.06.2004


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Sprechzeiten

Dienstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Donnerstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Klicken Sie hier)

 

 

 
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