AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DES LANDKREIS BARNIM
An alle Geflügelhalter im Landkreis Barnim
Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung der Erregers der Geflügelpest -Subtyp H5 - in Hausgeflügelbestände tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 1.Mai.2023
TIERSEUCHENALLGEMEINVERFÜGUNG
zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5 – in Hausgeflügelbestände
Auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände werden gemäß § 13 Abs. 2 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) folgende Gebiete des Landkreises Barnim als Risikogebiete festgelegt:
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die Stadt Biesenthal mit der Gemarkung Biesenthal mit den Wohngebieten Dewinsee-Siedlung und Wullwinkel sowie der Gemarkung Danewitz,
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die Gemeinde Rüdnitz,
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die Stadt Werneuchen mit der Gemarkung des Ortsteils Löhme,
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die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen mit allen Gemarkungen,
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die Gemeinde Chorin mit den Gemarkungen der Ortsteile Chorin, Golzow und Serwest,
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die Gemeinde Ahrensfelde mit der Gemarkung des Ortsteils Mehrow,
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die Gemeinde Sydower Fließ mit der Gemarkung des Ortsteils Tempelfelde.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
TIERSEUCHENALLGEMEINVERFÜGUNG
zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
Auf Grund amtlich festgestellter Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Barnim eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen erlassen. Den Wortlaut der Verfügung nebst den dazugehörigen Anlagen finden Sie nachfolgend:
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Barnim
Anlage 1 - Karte Restriktionsgebiete
Anlage 2 - Desinfektionsmaßnahmen
Anlage 3 - neu Erlass MSGIV mit Anlage v. 6,12,21L
Anlage 4 - Leitfaden MSGIV BejagungsstrategieL
Anlage 5 - Leitfaden Anbauregelungen
Anlage 6 - Kadaversammelstellen gefährdetes Gebiet
Anlage 7 - Kadaversammelstellen Pufferzone