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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DES LANDKREIS BARNIM 

 

An alle Geflügelhalter im Landkreis Barnim 

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung der Erregers der Geflügelpest -Subtyp H5 - in Hausgeflügelbestände tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 1.Mai.2023 

 

Hier die Komplette Meldung

 


 

 

TIERSEUCHENALLGEMEINVERFÜGUNG

 

zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5 – in Hausgeflügelbestände

 

Auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände werden gemäß § 13 Abs. 2 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) folgende Gebiete des Landkreises Barnim als Risikogebiete festgelegt:

  • die Stadt Biesenthal mit der Gemarkung Biesenthal mit den Wohngebieten Dewinsee-Siedlung und Wullwinkel sowie der Gemarkung Danewitz,

  • die Gemeinde Rüdnitz,

  • die Stadt Werneuchen mit der Gemarkung des Ortsteils Löhme,

  • die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen mit allen Gemarkungen,

  • die Gemeinde Chorin mit den Gemarkungen der Ortsteile Chorin, Golzow und Serwest,

  • die Gemeinde Ahrensfelde mit der Gemarkung des Ortsteils Mehrow,

  • die Gemeinde Sydower Fließ mit der Gemarkung des Ortsteils Tempelfelde.

 

Anlage 1 - Übersichtskarte

 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

 


 

Wildschweine

TIERSEUCHENALLGEMEINVERFÜGUNG

 

zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen

 

Auf Grund amtlich festgestellter Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Barnim eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen erlassen. Den Wortlaut der Verfügung nebst den dazugehörigen Anlagen finden Sie  nachfolgend:

 

 

Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Barnim

 

Anlage 1 - Karte Restriktionsgebiete

 

Anlage 2 - Desinfektionsmaßnahmen

 

Anlage 3 - neu Erlass MSGIV mit Anlage v. 6,12,21L

 

Anlage 4 - Leitfaden MSGIV BejagungsstrategieL

 

Anlage 5 - Leitfaden Anbauregelungen

 

Anlage 6 - Kadaversammelstellen gefährdetes Gebiet

 

Anlage 7 - Kadaversammelstellen Pufferzone

 

TSAV Weiße Zone 39TS 32,21

Sprechzeiten

Dienstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

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